Gastgeber finden

Buchung & Beratung
Montag - Freitag 08.00 - 17.00 Uhr
+49 (0) 7635 80 80

Bade- und Saunaordnung der Balinea Thermen

© Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH

I. Allgemeines

1. Die Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Thermen. Sie soll für einen entspannten Aufenthalt aller Gäste, wie auch für die Einhaltung der für die Hygiene notwendigen Rahmenbedingungen im Thermen- und Saunabereich unseres Hauses sorgen. Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt der Besucher untereinander und auch gegenüber dem diensthabenden Personal.

2. Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. Betreten des Thermenbereiches akzeptiert der Gast die Bestimmungen der Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen. Das Hausrecht wird von den Thermalbadmitarbeitern ausgeübt. Aufforderungen sind Folge zu leisten. Die Thermalbadmitarbeiter sind berechtigt, Gäste, die sich in irgendeiner Weise unsittlich verhalten oder gegen die Bade- und Saunaordnung verstoßen, zum sofortigen Verlassen der Balinea Thermen aufzufordern, ohne Rückerstattung der Eintrittsgebühren sowie ggf. ein Hausverbot zu erteilen.

3. Die Benutzung der Balinea Thermen erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. Näheres hierzu unter VIII. Haftung.

4. Die Balinea Thermen sind mit 29 – 36°C warmen Mineral-Thermalwasser für Heilung, Entspannung und Erholung zuständig, kein Sport- oder Freizeitbad. Die Badetemperaturen können schwanken, je nach Außentemperatur. Für abweichende Wassertemperaturen aufgrund technischer Gegebenheiten übernehmen wir keine Haftung.

5. Kindern von 4 bis 15 Jahren ist das Baden in den Balinea Thermen, wie auch der Besuch des Sauna-Parks nur unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten gestattet. Für Kinder unter 4 Jahren ist das Baden in den Balinea Thermen nicht erlaubt.

6. Der Zutritt zum Thermenbereich ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren, ansteckenden Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautveränderungen leiden.

7. Letzter Einlass ist jeweils eine Stunde vor Schließung der Balinea Thermen, gebadet werden kann bis 30 Minuten vor Schließung. Die Becken und der Sauna-Park sind 30 Minuten vor Schließung zu verlassen.
Jeder Badegast ist verpflichtet, sein eigenes Chiparmband sichtbar am Handgelenk zu tragen.

8. Handtrolleys sind im Badebereich nicht erlaubt, sie müssen im Umkleideschrank verstaut werden.

9. Fundsachen sind bei der Kasse abzugeben, bzw. wiederzuerlangen.

10. Es bleibt den Thermalbadmitarbeitern vorbehalten, die Benutzung des Thermen-/Saunabereichs oder Teile davon aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit (Witterungsereignisse) einzuschränken. Bei extremen Witterungsereignissen (z.B. Gewittern) ist zudem der gesamte Außenbereich sofort zu verlassen. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Gäste sind dazu verpflichtet sich vor einem Besuch, über die Öffnungszeiten zu informieren.

12. Soweit eine der Regelungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt.

II. Eintritte

1. Eintritte jeglicher Art sind an der Thermenkasse erhältlich. Eintrittskarten, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung ausgestellt werden und Tageseintrittskarten, haben ausschließlich am Badetag zur einmaligen Nutzung ihre Gültigkeit. Eine Rückvergütung für bereits erworbene Tageseintrittskarten ist nicht möglich.

2. Gelöste Mehrfach-Eintrittskarten haben eine preisgebundene Gültigkeit von max. 36 Monaten.

3. Leistungs-Gutscheine verlieren gemäß der gesetzlichen Verjährung nach Ablauf von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde, ihre Gültigkeit. Gegen einen Aufpreis werden die Leistungs-Gutscheine jedoch entgegengenommen.

4. Geldwertkarten behalten ihre Gültigkeit uneingeschränkt.

5. Jahreskarten sind nicht verlängerbar.

6. Eine Kostenrückerstattung der gekauften Karten ist nicht möglich. Bei Krankheit werden Jahreskarten aus Kulanz im Einzelfall verlängert. Jahreskarten werden erst nach 6 Wochen Krankheit einmalig, nur mit ärztlichem Attest, um die Hälfte der Zeit verlängert. Alle Verlängerungsanfragen müssen bei der/dem zuständigen Serviceleiter/in oder der Geschäftsführung gestellt werden.

7. Jahreskarten sind personengebunden und sind nicht übertragbar. Diese Karten werden personalisiert und mit Foto in der Kundenkartei hinterlegt.

8. Freikarten, Gewinne, Verlosungsaktionen und zur Verfügung gestellte kostenlose Leistungen jeglicher Art und Sponsorings verfallen nach Ablaufdatum ausnahmslos und können nicht mehr eingelöst werden. Eintrittskarten oder Gutscheine können nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Eintrittskarten, Gutscheinen und Gewinnen ist nicht möglich.

 

III. Hygiene & Verhalten

1. Jegliches Verhalten, das den guten Sitten und der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht, ist zu unterlassen. Die Badegäste sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein anderer Gast gestört, verletzt oder belästigt wird.

2. Jeder Gast ist verpflichtet, vor Benutzung der Sauna und Becken gründlich ohne Badebekleidung zu duschen. Das Personal ist angewiesen und berechtigt, dies durch Weisungen an den Badegast durchzusetzen.

3. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Bei Damen Badeanzug, Bikini mit Oberteil oder originalen Burkini und bei Herren Badehose oder Badeshorts, welche nicht über das Knie hinaus gehen. Es ist nicht gestattet, Unterwäsche unter der Badebekleidung zu tragen.

4. Aufgrund des hoch mineralhaltigen Wassers kann es zu Verfärbungen der Badebekleidung kommen. Die Bade- und Kurverwaltung leistet hier keinen Ersatz.

5. Der Sauna-Park ist ein textilfreier Bereich.

6. Die Benutzung der Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch (Saunatuch) gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke, wie z.B. durch Schweiß, ist zu vermeiden. Der Platz im Dampfbad ist nach der Benutzung mit dem Kaltwasserschlauch zu reinigen. Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna und im Dampfbad Entspannung suchen, verlangt ein ruhiges Verhalten.

7. Aufgüsse in der Sauna werden ausschließlich von den Thermalbad-Mitarbeitern durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf freiwillige Service-Leistungen wie Aufgüsse, Peeling, Getränke usw.

8. Im gesamten Thermalbad und Saunabereich ist die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones/Tablets zu jeglichem Zweck untersagt. Fotografie- und Filmaufnahmen sind verboten. eBook-Reader ohne Kamerafunktion sind gestattet.

9. Zur eigenen Sicherheit sollten in allen Nassbereichen rutschfeste Badeschuhe getragen werden.

10. Das Rauchen ist mit Ausnahme des gekennzeichneten Außenbereiches der Balinea Fit-Bar in den gesamten Räumlichkeiten und im Außenbereich der Balinea Thermen untersagt.

 

IV. Gesundheit

1. Gästen mit ärztlicher Verordnung oder Herz-Kreislauf-Beschwerden wird empfohlen, sich bei ihrem Arzt über die geeignete Badedauer zu informieren und diese nicht zu überschreiten. Wir empfehlen grundsätzlich eine maximale Badedauer von 20 Minuten ohne Unterbrechung.

2. Schwangeren und Kindern unter 10 Jahren wird empfohlen, vor dem ersten Badebesuch den Rat eines Arztes / einer Ärztin einzuholen.

3. Bei Nutzung des Saunabereiches empfehlen wir eine Aufheizzeit von 8 – 12, maximal 15 Minuten. Nach dem Saunabad sollten Sie sich mindestens die gleiche Zeit zum Abkühlen nehmen. Bitte beachten Sie auch die Saunaregeln des Deutschen Saunabundes.

 

V. Ruhe

1. In den Ruheräumen und auch darüber hinaus sollte jeder Gast alles unterlassen, was die übrigen Gäste stören könnte.
Eine Reservierung der Ruheliegen ist im Interesse der übrigen Gäste und zur Vermeidung eines Diebstahls nicht gestattet.

2. Die Verwendung von Schwimm- und Sportgeräten (wie Schwimmreifen, Schnorchel und Taucherbrillen ist verboten. Medizinische Schwimmhilfen (z.B. Schwimmnudeln) sowie Schwimmflügel sind erlaubt.

3. Mit Rücksicht auf die anderen Gäste und zur Vermeidung von Unfällen darf nicht in die Becken gesprungen und in den Becken getaucht oder sportlich geschwommen werden.

 

VI. Speisen & Getränke

1. Der Verzehr von Speisen ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich beim Innenbecken sowie in der Fit-Bar gestattet. Glasflaschen dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Picknicks in den Ruheräumen und dem gesamten übrigen Thermen- und Saunabereich sind nicht erlaubt.

2. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist verboten.

 

VII. Privatsphäre & Datenschutz

Für die Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH hat es höchste Priorität, die Privatsphäre aller Personen, die bei uns im Thermalbad und in unserem Shop einkaufen und deren persönliche Daten, zu schützen und ihre personenbezogenen Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze vertraulich zu behandeln. Unsere Datenschutzerklärung können Sie jederzeit auf www.balinea.de einsehen und sich bei Fragen auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten, unter Datenschutzbeauftragter@bad-bellingen.de, wenden.

 

VIII. Haftung

1. Die Gäste benutzen die Anlagen der Balinea Thermen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

2. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haften wir nicht.

3. Verletzungen und Unfälle sollten umgehend dem Personal gemeldet werden, damit Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können und Haftungsansprüche gewahrt bleiben.

4. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen eingebrachter Sachen und Bargeld wird kein Ersatz geleistet, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern des Thermalbads ursächlich ist.

5. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutritts-berechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

6. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen ist Ersatz durch einen Pauschalbetrag zu leisten, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Badegast den Verlust nicht zu vertreten hat. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.

7. Soweit Gegenstände abgegeben bzw. eingezogen und somit unentgeltlich verwahrt werden, wird generell von der Bade- und Kurverwaltung eine Haftung über § 690 BGB hinaus, nicht übernommen. Die Bade- und Kurverwaltung ist, wenn diese Gegenstände nicht abgeholt werden, berechtigt, diese Gegenstände binnen 7 Tagen nach Auffinden an ein Fundbüro weiterzureichen. Ab der Abgabe an das Fundbüro kann vom Hinterleger keine Erfüllung mehr aus dem Verwahrungsvertrag verlangt werden. Es gelten im Übrigen §§ 693, 694 BGB.

 

Stand: Mai 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis

Liebe Gäste, 

Unsere Veranstaltung "Geschichten in der Salzgrotte" findet an den Dienstagen 5. September und 3. Oktober nicht statt. Der nächste buchbare Termin ist der 7. November.